AGBs
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner.
Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Ramona Ludwig als freie Traurednerin oder/und Sängerin beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Ramona Ludwig selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Buchung und Terminreservierung
Nach der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber findet ein unverbindliches, persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen statt.
Danach entscheiden Sie, ob Sie mich als Rednerin und/oder Sängerin buchen möchten. Daraufhin erhalten Sie von mir ein Angebot/Auftragsbestätigung, in der alle wichtigen Details für die freie Trauung und der Preis meiner Leistung festgehalten sind.
Mit der schriftlichen Auftragserteilung (Unterschrift) erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an.
Die verbindliche Reservierung des Wunschtermins erfolgt erst mit Unterzeichnung des Auftrages.
Bei Absage der Veranstaltung seitens des Brautpaares wird der gesamte Betrag durch Terminvergabe in Rechnung gestellt.
2. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, die technischen Voraussetzungen (z. B. Stromanschluss) für das Halten einer Rede am Veranstaltungstag und Veranstaltungsort zu garantieren.
Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar einen Fragebogen zu ihrer Geschichte, den die Auftraggeber bis spätestens kurz vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an die Rednerin zurück senden, da die Auswertung der Antworten seitens der Auftragsnehmerin auch eine Grundlage für die Individualität der Trauzeremonie darstellt.
Ramona Ludwig setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt Ramona Ludwig keine Verantwortung und keine Haftung.
Sollte Ramona Ludwig ausschliesslich als Rednerin gebucht werden, hat der Auftraggeber, falls benötigt, die für die Zeremonie ausgewählte Musik auf CD oder einem anderen Tonträger sowie ein entsprechendes Abspielgerät bereitzustellen.
Entscheidet sich der Auftraggeber für den Einsatz von Live-Musik anderer Künstler als Ramona Ludwig, hat er selbst für die Buchung des Musikers oder der Musiker zu sorgen. (Kontakte werden gerne vermittelt)
3.Witterungsschutz
Der Auftragnehmer ist während der Zeremonie vor störenden Witterungseinflüssen (z. B. Regen, übermäßige Sonneneinstrahlung usw.) zu schützen. Mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.).
Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.
4. Dauer des Engagements
Das Engagement beschränkt sich auf die Dauer der Zeremonie. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht.
5. Nichtzahlung
Ramona Ludwig verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die Trauung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung der
Anzahlung behält sich Ramona Ludwig das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
6. Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.
Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen Ersatzredner stellen kann.
Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 4 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
7. Leihgebühr
Für den Fall, dass bei der Ausrichtung der Hochzeit Gegenstände von Ramona Ludwig in Anspruch genommen werden, so sind diese mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln.
Entstandene Schäden die in das Verschulden des Auftraggebers und in dessen Lager stehender Personen (z.B. Gäste) fallen, sind Ramona Ludwig in vollem Umfang zu ersetzen.
8. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung
Der Auftraggeber räumt Ramona Ludwig unentgeldlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Frau Ludwig oder einen ihrer Assistenten fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein.
Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Internet, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren.
Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.
Der Auftraggeber überträgt Ramona Ludwig die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
9. Urheberrecht Rede/ Zeremonie
Sämtliche geistigen Ideen der beauftragten Rede, die Rede selbst und der Zeremonie gehören Ramona Ludwig und besitzen ein Urheberrecht.
Die Zeremonie darf gefilmt oder mit Ton aufgenommen als Erinnerungswert, jedoch nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Eine Einstellung bei Youtube (auch einzelne Passagen der Rede) ist nur mit meiner Zustimmung erlaubt.
Kommerzielle Nutzung oder Weiterverbreitung der Rede sowie das Kopieren der Zeremonie zu diesem Zweck wird hiermit untersagt.
Verstöße dagegen werden rechtlich geahndet.
Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus der Vertragsbeziehung ergebenen Streitigkeiten, wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht in Hamburg vereinbart.